Beim Personalverleih wird der Arbeitnehmende bei einem Personalvermittler angestellt und hat in der Folge temporäre Einsätze, d.h. wechselnde und zeitlich begrenzte Einsätze bei verschiedenen Arbeitgebern. Wie erwähnt, wird das Modell der temporären Anstellung teilweise auch heute noch in eine negative Schublade gesteckt. Das rührt wohl daher, dass die arbeitsrechtlichen Standards für Temporärstellen früher nicht immer im gleichen Masse umgesetzt wurden. So kam es beispielsweise vor, dass einige Personalvermittler tiefere Löhne an Arbeitnehmende ausbezahlten, um ihren eigenen Verdienst hoch zu halten. Spätestens seit der Einführung des Gesamtarbeitsvertrags Personalverleih (GAV Personalverleih) im Jahre 2012 ist ein solches Vorgehen nicht mehr möglich.
Mit dem GAV Personalverleih wurden arbeitsrechtliche Konditionen für alle schweizerischen Personaldienstleister ausgehandelt. Dabei wurden für temporäre Mitarbeitende Mindestlöhne eingeführt und es wurden Regelungen betreffend Überzeitzuschläge, berufliche Vorsorge, Krankentaggeldleistungen usw. für allgemeinverbindlich erklärt. Dies führte dazu, dass temporäre Mitarbeitende gegenüber Festangestellten heute weitgehend gleich, wenn nicht sogar bessergestellt sind. Wie erwähnt, gilt für Temporärangestellte ein Mindestlohn und es werden zwingend Überzeitzuschläge ausbezahlt, was bei Festangestellten nicht der Fall ist. Daneben geniessen Temporärangestellte einen starken Schutz, indem sie als Angestellte dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht unterstehen.
Im Gegensatz zu temporären Anstellungen, die nach Ablauf der festgelegten Einsatzdauer automatisch enden, arbeiten heute viele Kundenunternehmen mit dem sogenannten «Try & Hire»-Modell. Dieses ist darauf ausgelegt, dass es zwischen dem Arbeitnehmenden und dem Unternehmen nach einer dreimonatigen Testphase zu einer Festanstellung kommt.
Kundenunternehmen wenden das Try & Hire-Modell häufig an, um einerseits Zeit bei der Suche nach passenden Arbeitskräften einzusparen und andererseits die Übernahme zur Festanstellung nach Ablauf der dreimonatigen Frist sauber vorbereiten zu können. Es ist für die Kundenunternehmen somit deutlich einfacher, Arbeitnehmende während der ersten drei Monate über einen Personalvermittler zu beschäftigen.
In Bezug auf das Try & Hire-Modell äussern Arbeitnehmende teilweise die Bedenken, eine temporäre Anstellung anstelle einer Festanstellung anzutreten berge gewisse Risiken. Diese Überlegung ist nachvollziehbar, ist aber nicht ganz zu Ende gedacht; auch bei der Festanstellung gibt es im Normalfall eine dreimonatige Probezeit während der innert Wochenfrist gekündigt werden kann. Entsprechend führt die Dreimonatsfrist des Try & Hire-Modells zu keinem Nachteil gegenüber der Festanstellung. Dazu kommt der Vorteil für den temporären Arbeitnehmenden, dass viele Unternehmen ihre Try & Hire-Stellen nicht öffentlich ausschreiben, sondern diese direkt über die Personaldienstleister vergeben.